

Entrümpelung leicht gemacht.
Entrümpelungen · Haushaltsauflösung · Geschäftsauflösungen
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Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Privatpersonen: Bei einer Entrümpelung im eigenen Haushalt können die Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine klassische Haushaltsauflösung oder Wohnungsräumung handelt.
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auch im Einkommensteuergesetz, § 35a.
Unternehmen: Erfolgt die Entrümpelung im Zusammenhang mit einem Firmenumzug oder der Auflösung eines Geschäftsbetriebs, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Vermieter:innen: Für Eigentümer:innen einer vermieteten Immobilie können Entrümpelungs- oder Räumungskosten steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie unmittelbar mit der Immobilie zusammenhängen.
Angaben ohne Gewähr.
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