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Entrümpelung & Haushaltsauflösung in Heilbronn & Umgebung

Wählen Sie den passenden Bereich und gelangen Sie direkt zur richtigen Seite. Alle Leistungen bieten wir transparent, zuverlässig und mit fachgerechter Entsorgung an.

Das ist in jedem Auftrag enthalten

Transparenz und Verlässlichkeit sind für uns selbstverständlich – von der ersten Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.

Kostenlose Besichtigung

Wir kommen vorbei, schätzen den Aufwand transparent ein und beantworten alle Fragen vor Ort.

Festpreis & klare Planung

Sie erhalten ein verbindliches Angebot – fair kalkuliert und ohne versteckte Kosten.

Besenrein & fachgerecht

Abtransport, Entsorgung nach Vorschrift und saubere Übergabe – alles aus einer Hand.

Sie möchten direkt ein Angebot?

Senden Sie uns eine Anfrage – wir melden uns schnell zurück und vereinbaren bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Die Kosten hängen vom Umfang, der Menge und dem Zustand ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot. Als Orientierung:

ObjektPreis
Dachboden (25 m²)ab 450 €
Wohnung zwei Zimmer (40 m²)ab 750 €
Wohnung drei Zimmer (100 m²)ab 1.700 €
Haus 5 Zimmer (160 m²)ab 2.900 €

Alle Preise sind Richtwerte. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Besichtigung.

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Notfälle sind nach Absprache möglich.
Anfahrt, Demontage, Transport, Entsorgung nach gesetzlichen Vorgaben und die besenreine Übergabe.
Ja, nach vorheriger Absprache und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ja, wir bieten eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung mit Festpreisangebot.
Wir geben gut erhaltene Gegenstände nach Möglichkeit an gemeinnützige Organisationen oder Bedürftige weiter. Ist ein Gegenstand nicht mehr brauchbar, entsorgen wir ihn fach- und umweltgerecht.

Privatpersonen: Bei einer Entrümpelung im eigenen Haushalt können die Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine klassische Haushaltsauflösung oder Wohnungsräumung handelt.

Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auch im Einkommensteuergesetz, § 35a.

Unternehmen: Erfolgt die Entrümpelung im Zusammenhang mit einem Firmenumzug oder der Auflösung eines Geschäftsbetriebs, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Vermieter:innen: Für Eigentümer:innen einer vermieteten Immobilie können Entrümpelungs- oder Räumungskosten steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie unmittelbar mit der Immobilie zusammenhängen.

Angaben ohne Gewähr.

Kontakt

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