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Angaben gemäß § 5 DDG und weitere rechtliche Hinweise.

Stand: 15.5.2026Datenschutzerklärung

I. Anbieter gemäß § 5 DDG

Köglmeier Entrümpelung
Max Köglmeier
Prager Str. 7
74211 Leingarten

II. Kontakt

Telefon: +49 163 3951568
E-Mail: info@koeglmeier-entruempelung.de

III. Verantwortlich für den Inhalt

Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Köglmeier
Prager Str. 7
74211 Leingarten

IV. Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

V. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Die Kosten hängen vom Umfang, der Menge und dem Zustand ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot. Als Orientierung:

ObjektPreis
Dachboden (25 m²)ab 450 €
Wohnung zwei Zimmer (40 m²)ab 750 €
Wohnung drei Zimmer (100 m²)ab 1.700 €
Haus 5 Zimmer (160 m²)ab 2.900 €

Alle Preise sind Richtwerte. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Besichtigung.

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Notfälle sind nach Absprache möglich.
Anfahrt, Demontage, Transport, Entsorgung nach gesetzlichen Vorgaben und die besenreine Übergabe.
Ja, nach vorheriger Absprache und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ja, wir bieten eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung mit Festpreisangebot.
Wir geben gut erhaltene Gegenstände nach Möglichkeit an gemeinnützige Organisationen oder Bedürftige weiter. Ist ein Gegenstand nicht mehr brauchbar, entsorgen wir ihn fach- und umweltgerecht.

Privatpersonen: Bei einer Entrümpelung im eigenen Haushalt können die Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine klassische Haushaltsauflösung oder Wohnungsräumung handelt.

Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auch im Einkommensteuergesetz, § 35a.

Unternehmen: Erfolgt die Entrümpelung im Zusammenhang mit einem Firmenumzug oder der Auflösung eines Geschäftsbetriebs, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Vermieter:innen: Für Eigentümer:innen einer vermieteten Immobilie können Entrümpelungs- oder Räumungskosten steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie unmittelbar mit der Immobilie zusammenhängen.

Angaben ohne Gewähr.

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