Leistung
Startseite / Leistungen / Haushaltsauflösung
Haushaltsauflösung & Wohnungsräumung in Heilbronn & Umgebung
Ob Nachlass oder Wohnungsauflösung – wir übernehmen die komplette Haushaltsauflösung inklusive Räumung, Abtransport und besenreiner Übergabe.
Unser Leistungsumfang
Wir kümmern uns um Haushaltsauflösungen jeder Art – professionell, sorgfältig und termingerecht.
Privat
- Komplette Haushaltsauflösungen
- Wohnungs- & Hausräumungen
- Nachlassauflösungen
Service
- Abtransport & Entsorgung
- Demontage von Möbeln
- Besenreine Übergabe
So läuft es ab
Ein klarer Ablauf – transparent, schnell und zuverlässig.
Besichtigung
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung zur Einschätzung des Aufwands.
Festpreisangebot
Verbindliches Angebot mit allen Leistungen transparent aufgeführt.
Räumung & Übergabe
Durchführung der Haushaltsauflösung und besenreine Übergabe.
Besichtigung
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung zur Einschätzung des Aufwands.
Festpreisangebot
Verbindliches Angebot mit allen Leistungen transparent aufgeführt.
Räumung & Übergabe
Durchführung der Haushaltsauflösung und besenreine Übergabe.
Haushaltsauflösung in Ihrer Stadt
Wir führen Haushaltsauflösungen regelmäßig in folgenden Städten durch – mit kostenloser Vor-Ort-Besichtigung.
FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Die Kosten hängen vom Umfang, der Menge und dem Zustand ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot. Als Orientierung:
| Objekt | Preis |
|---|---|
| Dachboden (25 m²) | ab 450 € |
| Wohnung zwei Zimmer (40 m²) | ab 750 € |
| Wohnung drei Zimmer (100 m²) | ab 1.700 € |
| Haus 5 Zimmer (160 m²) | ab 2.900 € |
Alle Preise sind Richtwerte. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Besichtigung.
Privatpersonen: Bei einer Entrümpelung im eigenen Haushalt können die Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine klassische Haushaltsauflösung oder Wohnungsräumung handelt.
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auch im Einkommensteuergesetz, § 35a.
Unternehmen: Erfolgt die Entrümpelung im Zusammenhang mit einem Firmenumzug oder der Auflösung eines Geschäftsbetriebs, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Vermieter:innen: Für Eigentümer:innen einer vermieteten Immobilie können Entrümpelungs- oder Räumungskosten steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie unmittelbar mit der Immobilie zusammenhängen.
Angaben ohne Gewähr.
Kontakt
Kostenlos anfragen
Stellen Sie Ihre Anfrage online oder rufen Sie uns direkt an. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Telefon
+49 163 3951568