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Geschäftsauflösungen & Firmenräumungen

Wir unterstützen Sie bei der Auflösung von Büros, Lagern und Gewerbeflächen – von der fachgerechten Demontage über den Abtransport bis hin zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

Planung & Festpreise

Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot – transparent und planbar.

Effiziente Abwicklung

Termintreue Durchführung auch außerhalb Ihrer Geschäftszeiten – damit der Betrieb möglichst wenig gestört wird.

Vorschriftsgemäße Entsorgung

Wir entsorgen alle Materialien fachgerecht und nach gesetzlichen Vorgaben – inklusive Dokumentation auf Wunsch.

Unser Leistungsumfang

Wir übernehmen Geschäftsauflösungen jeder Größe – strukturiert, effizient und zuverlässig.

Räumungen

  • Firmen- & Lagerräumungen
  • Büro- & Gewerbeflächen
  • Werkstätten & Nebenräume

Demontage & Entsorgung

  • Abbau von Regalen & Möbeln
  • Maschinen & Betriebseinrichtungen
  • Entsorgung nach Vorschrift

So läuft es ab

Ein klar strukturierter Ablauf – effizient und ohne Ausfallzeiten.

1

Besichtigung & Planung

Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und detaillierte Planung des Ablaufs.

2

Festpreisangebot

Verbindliches Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang.

3

Durchführung & Übergabe

Räumung, Entsorgung und saubere Übergabe der Gewerbefläche.

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Notfälle sind nach Absprache möglich.
Anfahrt, Demontage, Transport, Entsorgung nach gesetzlichen Vorgaben und die besenreine Übergabe.
Ja, nach vorheriger Absprache und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ja, wir bieten eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung mit Festpreisangebot.
Wir geben gut erhaltene Gegenstände nach Möglichkeit an gemeinnützige Organisationen oder Bedürftige weiter. Ist ein Gegenstand nicht mehr brauchbar, entsorgen wir ihn fach- und umweltgerecht.

Privatpersonen: Bei einer Entrümpelung im eigenen Haushalt können die Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine klassische Haushaltsauflösung oder Wohnungsräumung handelt.

Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auch im Einkommensteuergesetz, § 35a.

Unternehmen: Erfolgt die Entrümpelung im Zusammenhang mit einem Firmenumzug oder der Auflösung eines Geschäftsbetriebs, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Vermieter:innen: Für Eigentümer:innen einer vermieteten Immobilie können Entrümpelungs- oder Räumungskosten steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie unmittelbar mit der Immobilie zusammenhängen.

Angaben ohne Gewähr.

Kontakt & Anfrage

Stellen Sie Ihre Anfrage ganz einfach online. Wir melden uns schnellstmöglich zurück – gerne auch mit einem kostenlosen Besichtigungstermin.

KÖGLMEIER Entrümpelung – Ihr zuverlässiger Partner für schnelle, saubere und diskrete Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen. Regional, persönlich und mit Leidenschaft.

Köglmeier Entrümpelung

Prager Str. 7

74211 Leingarten

Tel: +49 163 3951568

E-Mail: info@koeglmeier-entruempelung.de

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